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Schulordnung

Ein gutes Zusammenleben in einem Gebäude mit sehr vielen Schüler:innen, Lehrer:innen, und zwei unterschiedlichen Schulformen ist nur möglich, wenn alle Beteiligten sich eine Ordnung geben und bereit sind, diese Ordnung anzuerkennen und einzuhalten. Das Gebot der Rücksichtnahme aufeinander gilt selbstverständlich auch in allen Konfliktsituationen, die durch diese Hausordnung nicht erfasst sind. Jede Schülerin und jeder Schüler hat sich grundsätzlich so zu verhalten, dass Mitschüler:innen nicht gefährdet sind und nicht in ihren Rechten beeinträchtigt werden. Gebäude und Einrichtungsgegenstände dürfen nicht beschädigt oder beschmutzt werden.

Schäden können den Verursachern angelastet werden. 

Alle Lehrkräfte des Schulzentrums sind allen Schüler:innen des Schulzentrums gegenüber weisungsbefugt. Zum ordnungsgemäßen Schulleben gehört nach § 42 des SchulG, sich auf den Unterricht vorzubereiten und aktiv daran teilzunehmen, die gestellten Aufgaben auszuführen sowie die erforderlichen Lern- und Arbeitsmittel bereitzuhalten. 


Beginn und Ende des Unterrichts

1.1 Der Unterricht beginnt um 8.15 Uhr. Das Schulgebäude wird in der Regel 10 Minuten vorher geöffnet. 



 

1.2 Schüler:innen, deren Unterricht später beginnt, halten sich zu Beginn ihrer ersten Unterrichtseinheit ruhig auf dem Schulhof auf, sie dürfen das Gebäude vor Unterrichtsbeginn nicht betreten. Bei schlechtem Wetter halten sich die Schüler*innen im Eingangsbereich des Erdgeschosses auf.



 

1.3 Nach Ende des Unterrichts verlassen die Schüler:innen unverzüglich das Schulgebäude und das Schulgelände.


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Pausen

2.1 Zu Beginn der drei großen Pausen verlassen die Schüler:innen ihren Unterrichtsraum und gehen auf dem kürzesten Weg auf den Schulhof. Während der Pausen verlassen die Schüler:innen den Schulhof nicht. Die Bücher und Gegenstände, die sie evtl. für den Unterricht in einem anderen (Fach - ) raum benötigen, werden mit auf den Schulhof genommen. Alle Unterrichtsräume werden abgeschlossen. Diese Regelung dient der Vermeidung von Diebstählen und Beschädigungen.

 

2.1.1 Das Spielen und der Aufenthalt in den Grünanlagen ist nicht gestattet, mit Ausnahme der Wiese neben dem Soccercourt (Apfelwiese). 



 

2.2 Regenpausen werden zu Beginn der großen Pause bekanntgegeben. Während dieser Pausen halten sich die Schüler:innen in der Regel in ihren Klassenräumen auf, jedoch nicht im Fachraumbereich. 



 

2.3 Der Hof hinter dem Gebäude (Oberstufenhof) darf nur von Schüler:innen der Oberstufe des Gymnasiums genutzt werden.

2.4 Schüler:innen halten sich in der Regel in den 5-Minuten-Pausen- im Klassenraum auf.



2.5 Schüler:innen können aus besonderen Gründen in der Klasse bleiben, wenn die Klassenleitung es schriftlich gestattet. 



2.6 Um einen pünktlichen Unterrichtsbeginn zu gewährleisten, gehen die Schüler:innen nach dem Zeichen, das das Pausenende ankündigt, in ihre Klassenräume. Sie halten sich nicht vor den Klassenräumen auf, um andere nicht zu stören.



2.7 Sollten Fachlehrer:innen 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht in der Klasse sein, erkundigt sich die / der Klassensprecher:in zunächst im Lehrerzimmer, ggf. anschließend im Sekretariat.



2.8 Das Sekretariat ist für Schüler:innenangelegenheiten montags bis freitags ab 8.00 Uhr geöffnet. Anfragen bitte möglichst nur in den großen Pausen.

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Sonderregelung für Fachräume

3.1 Um Unfälle zu vermeiden, betreten Schüler:innen die Fachräume und Turnhallengebäude nicht ohne Lehrer:innen. Geräte benutzen sie nur unter Aufsicht.

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Ordnung und Sauberkeit — Lebensraum Schule

Da die Schule für uns alle ein beträchtlicher Teil unseres Lebensraumes ist, liegt es an uns, diesen gesamten Raum zu gestalten und zu erhalten. Für die schonende Behandlung des Gebäudes, der Einrichtungen, der Außenanlagen und ihrer Anpflanzungen und für eine menschenwürdige Sauberkeit sind alle Lehrer:innen und alle Schüler:innen verantwortlich.

4.1 Papier und Abfälle werden in die vorgesehenen Behälter geworfen.

4.2 Das Spucken ist aus gesundheitsgefährdenden Gründen verboten.

4.3 Nach der letzten Stunde in einem Unterrichtsraum stellt jede:r den Stuhl hoch, auch als Gast im Raum einer anderen Klasse oder als Benutzer:in eines Kursraumes. Diese Regelung erleichtert, bzw. ermöglicht erst die nachmittägliche Reinigung der Räume.

4.4 Wer aus einem anderen Raum einen Stuhl entleiht, stellt ihn nach der Stunde dorthin zurück.

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Allgemeines

5.1 Auf dem gesamten Schulgelände ist das Rauchen grundsätzlich (unabhängig vom Lebensalter) nicht gestattet (siehe Vorschriften des Nichtraucherschutzgesetzes NRW), ebenso wenig wie das Mitbringen und der Genuss von alkoholischen Getränken und sonstigen Rauschmitteln.

Das Kaugummikauen ist während der Schulzeit auf dem gesamten Schulgelände untersagt.

5.2 Um Unfälle zu vermeiden, ist zwischen 8.00 und 16.00 Uhr die gesamte Hoffläche aus Sicherheitsgründen für Fahrzeuge (Servicefahrzeuge ausgenommen), Fahrräder, Skater und dergleichen gesperrt. Zweirad- und PKW-Fahrer verhalten sich bei der An- und Abfahrt besonders vorsichtig.

5.3 Um Verletzungen und Sachbeschädigungen zu verhindern, dürfen Gegenstände wie z.B. Messer, Feuerzeuge, Feuerwerkskörper, harte Bälle, "Eddings" und vergleichbare Stifte nicht mit in die Schule gebracht werden. Im Gebäude darf nicht mit Bällen gespielt werden.

5.4 Bei Eis und Schnee ist besondere Rücksichtnahme geboten. Das Werfen mit Schneebällen ist wegen der damit verbundenen Verletzungsgefahren verboten.

5.5 Unfälle oder Schäden werden sofort bei der Aufsicht oder beim Hausmeister gemeldet; jeder Unfall wird dem Sekretariat mitgeteilt.

5.6 Um im Notfall Krankenwagen und Feuerwehr den Einsatz zu ermöglichen, werden Zufahrten und Eingänge stets freigehalten. Fahrzeuge werden nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen abgestellt.

5.7 Bei Feueralarm verhalten sich die Schüler:innen ruhig und folgen den Anordnungen der Lehrer:innen. Sie verlassen umgehend auf vorher durch die Klassenlehrer:innen /Tutor:innen festgelegten Wegen das Schulgebäude. Einzelheiten regelt die Feueralarm-Ordnung.

5.8 Wertsachen und größere Geldbeträge werden nicht mitgebracht, um Diebstahl vorzubeugen (es besteht kein Versicherungsschutz). Fundsachen werden bei Klassenlehrer:innen oder beim Hausmeister abgegeben und verwahrt.

Wer gegen die Hausordnung verstößt, wird zur Rechenschaft gezogen und haftet für Schäden.

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Unterrichtsversäumnisse / Beurlaubungen

6.1 Kann ein:e Schüler:in nicht zum Unterricht kommen, so ist die Schulverwaltung zwischen 8.00 und 8.30 Uhr telefonisch zu informieren (in der Regel durch die Erziehungsberechtigten). Spätestens am Tag der Wiederaufnahme des Unterrichts ist der / dem Klassenlehrer:in eine schriftliche Erklärung über das Fehlen der / des Schüler:in / s vorzulegen. In Zweifelsfällen kann die Schule ein ärztliches Attest verlangen.

6.2 Muss ein/e Schüler:in den Unterricht vorzeitig verlassen, so lässt sie sich von Klassenlehrer:innen ein Abmeldeformular ("roter Zettel") aushändigen, das am nächsten Tag von den Erziehungsberechtigten unterschrieben und den Klassenlehrer:innen zurückgegeben wird.

6.3 Arzttermine sind möglichst für die unterrichtsfreie Zeit zu vereinbaren.

6.4 Entschuldigungen für den Sportunterricht können von den Eltern nur für 8 Tage ausgestellt werden.

6.4.1 Darüber hinaus dauernde Sportunfähigkeit kann nur vom Arzt bescheinigt werden (Attest).

6.4.2 Sportunfähigkeit ist nicht gleichzusetzten mit Schulunfähigkeit. Kranke Schüler:innen, die zur Schule kommen, müssen beim Sportunterricht anwesend sein.

6.5 Beurlaubungen vom Unterricht bis zu 2 Tagen sind vor Beginn bei Klassenlehrer:innen schriftlich zu beantragen. Längerfristige Beurlaubungen sowie Beurlaubungen zu Beginn und im Anschluss an Ferien können nur von der Schulleitung genehmigt werden (Antragsformulare im Sekretariat). Der Antrag muss wegen der Widerspruchsfrist 6 Wochen vor Beginn der Beurlaubung gestellt werden.

6.6 Unentschuldigtes Fehlen wird den Erziehungsberechtigten als Tadel schriftlich mitgeteilt.

6.7 Verspätungen zum Unterricht sind durch zusätzliche Stunden und zusätzliche Hausaufgaben auszugleichen.

6.8 Die Anzahl der versäumten Stunden und der Verspätungen ist auf den Zeugnissen zu vermerken.

 

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Hausaufgaben

7.1 Nach dreimaligem Fehlen von Hausaufgaben erfolgt eine Mitteilung an die Erziehungsberechtigten.

7.2 Eine mündliche oder schriftliche Überprüfung der Hausaufgaben im Unterricht kann benotet werden. Bei der Beurteilung der Arbeitshaltung von Schüler:innen sind mehrfach fehlende Hausaufgaben zu berücksichtigen.

7.3 Eine besonders schlechte Arbeitshaltung kann auf dem Zeugnis in freier Formulierung vermerkt werden.

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Sonstiges

8.1 Schüler:innen dürfen sich zu Beginn der Pausen nicht auf dem Gang vor dem Eingang zum Lehrerzimmer aufhalten.

8.2 Die Schüler:innen dürfen Handys zur Schule mitbringen, müssen diese aber während der Unterrichtsstunden ausgeschaltet und nicht sichtbar in ihren Taschen verwahren. Die Handynutzung im Unterricht ist nur nach der vorherigen Erlaubnis durch die Lehrkraft erlaubt.

Im Schulgebäude und auf dem Schulhof ist die Handynutzung während der Pausenzeiten erlaubt.

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